Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
vor ein paar Wochen erreichte uns die Nachricht eines Vereins, in der uns mitgeteilt wurde, dass die Kommune es abgelehnt hat, die vom Verein auf der Basis der im Bebauungsplan festgelegten Rahmenbedingungen erstellte Parzellenordnung zu erlassen mit dem Hinweis, dass im Bebauungsplan ohnehin schon alles geregelt sei und sich die Stadt nicht in das Rechtsverhältnis zwischen Verein und seinen Pächtern einmischen würde. Formaljuristisch betrachtet ist das völlig korrekt, aber leider ohne jegliche Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse in einem Kleingartenverein. Da der Verein den Antrag zusammen mit unserem dazugehörigen Musterbegleitschreiben eingereicht hat, in dem die praktische Notwendigkeit einer solchen Parzellenordnung ausführlich begründet wird, und die Kommune bisher ihren Kleingartenvereinen durchaus „zugeneigt“ war, hat uns diese Ablehnung etwas überrascht – aber die Zeiten ändern sich eben auf allen Ebenen…
Natürlich ist im Bebauungsplan (wie vom Mitarbeiter des Bauamts völlig richtig geantwortet) alles geregelt, zumindest was die Lauben und sonstige Baulichkeiten betrifft, aber zum Beispiel nicht die Bepflanzung – und es steht auch nicht explizit drin, was nicht zulässig ist und das ist eben das Problem – weil immer mehr Kleingärtnerinnen und Kleingärtner der irrigen Ansicht sind, dass alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten ist. Aus diesem Grund haben wir zur Unterstützung der Vereinsvorstände eben diese Aufsplittung der Gartenordnung in eine Pächterordnung – die das Verhalten in der Anlage regelt – und eine Parzellenordnung vorgenommen, die detaillierte und allgemein verständliche Vorgaben zu Baulichkeiten und Bepflanzung beinhaltet – und auch das ist im Begleitschreiben ausführlich dargelegt. Es sollte sich auch in kommunalen Verwaltungen mittlerweile herumgesprochen haben, dass Vereinsvorstände die meiste Lebenszeit, die sie für ihren Verein opfern, für Auseinandersetzungen mit uneinsichtigen Pächtern verschwenden müssen und es deshalb immer schwieriger wird, bei Wahlen Nachfolger für ausscheidende Funktionsträger zu finden. Vielleicht muss sich erst einmal ein Verein mangels funktionsfähigen Vorstands auflösen und 100 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner vor dem Rathaus stehen, bis sich hier ein realistisches Problembewusstsein einstellt…
Ihr Fachberater Harald Schäfer