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Gebäudeförderung neu aufgesetzt
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die bisherige Gebäudeförderung ohne Vorankündigung zum 28. Juli 2022 komplett umgestellt. Die erst im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung für Komplettsanierungen wird umgehend eingestellt und stattdessen auf Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt. Die Fördersätze und Tilgungszuschüsse werden deutlich abgesenkt. Für Einzelmaßnahmen gelten die neuen Förderbedingungen ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung, für die künftig das Bundesbauministerium zuständig ist, wird für das Jahr 2023 umgestaltet. (wi)
Gas wichtigster Energieträger
Neben der Industrie ist Erdgas auch für die privaten Haushalte nach wie vor der mit Abstand wichtigste Energieträger. Im Jahr 2019 lag der durchschnittliche Jahresverbrauch von Wohnenergie bei gut 8.800 Kilowattstunden pro Person . 41,2 Prozent dieses Energiebedarfs wurden durch Erdgas gedeckt. (destatis)
Weniger Erwerbstätige im Sanitär- und Heitzungsbau
Die Nachfrage nach Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen steigt derzeit deutlich. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, war die Zahl der Erwerbstätigen im Sanitär- und Heizungsbau innerhalb der vergangenen 10 Jahre allerdings rückläufig: Bundesweit waren im Jahr 2021 insgesamt rund 275.000 Menschen in Sanitär- und Heizungsberufen beschäftigt – ein Rückgang von 9,4 Prozent gegenüber 2012. Im Vergleich dazu ist die Zahl aller Erwerbstätigen im selben Zeitraum gestiegen. (destatis)
Kommentar von Dr. Ingrid Vogler, Leiterin Energie & Technik GdW
Großer Aufwand, hohe Kosten, wenig Nutzen
Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Vorgaben zum Heizungscheck, hydraulischen Abgleich und Heizungspumpen-Austausch setzen ausreichend verfügbare qualifizierte Planer und Handwerker voraus. Wenn die Maßnahmen ohne intrinsische Motivation irgendwie zur Pflichterfüllung umgesetzt werden, besteht die Gefahr einer suboptimalen Umsetzung oder Verpuffung. Solche Einzelvorgaben sind daher nicht sehr sinnvoll, weil sie wegen der flächendeckenden Pflicht Kapazitäten von komplexeren Maßnahmen abziehen. In den Wohnungsunternehmen binden sie – wie zum Beispiel bereits bei der Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken – die technischen Mitarbeiter, die die kontinuierliche Arbeit dafür liegen lassen müssen. Einen Heizungscheck braucht ein Großteil der Wohnungsunternehmen nicht, denn sie kennen ihre Anlagen bereits genau. Beim hydraulischen Abgleich ist entscheidend, dass auf kostengünstige Methoden zurückgegriffen wird, in denen keine detaillierten Kenntnisse über das Rohrnetz nötig sind. Die Methoden wurden von der FH Wolfenbüttel erarbeitet. Was das komplette Aussetzen von Regelungen zur Mindesttemperatur betrifft, ist Vorsicht geboten: Hier gibt es Untergrenzen, die der Hygiene und dem Erhalt der Bausubstanz dienen. Es besteht Schimmelpilzgefahr. Entscheidend ist hier, dass Vermieter, die Gebäude effizient und energiesparend beheizen, Rechtssicherheit benötigen: Während einer Alarm- und einer Notfallstufe darf kein Mietminderungsrecht entstehen, wenn die Innentemperaturen einmal unter die sogenannten „geschuldeten Temperaturen” fallen. Insgesamt steht zu befürchten, dass mit großem personellen und in der Summe großem finanziellen Aufwand nur ein Teil der erwarteten Einsparungen erzielt wird. Die Vorschläge der Wohnungswirtschaft für effiziente Energieeinsparung und notwendige Hilfen für betroffene Wohnungsunternehmen und Mieter finden Sie hier: https://bit.ly/3zxykKQ