Die Versorgung mit Arbeitsstrom auf den (besser wäre: an den) Parzellen ist kleingartenrechtlich noch möglich, die Ausstattung der Lauben mit Stromversorgung für Kühlschrank, Herd, Stereoanlage (und viele angenehme Haushaltsgeräte mehr) ist kleingartenrechtlich schlicht unzulässig. Dabei ist es gleichgültig, ob der Strom aus der Steckdose oder der Fotovoltaik kommt.
Einspeisende Fotovoltaik gehört keinesfalls in eine Kleingartenanlage. Das Urteil des LG Dessau-Rosslau bezog sich in seinem anderslautendenden Urteil 2 O 459/24 vom 30. April 2025 (Zulässigkeit von einspeisender Fotovoltaik im besonders gelagerten Einzelfall) vor allem auch auf den räumlichen Bereich der neuen Bundesländer. Im sog. „Beitrittsgebiet“ gelten rechtsschützende Regelungen für „Altnutzer“, die durch das Bundeskleingartenrecht jedenfalls keinen Nachteil erfahren sollen. Das ist auch vom Gesetzgeber so gewollt, nachvollziehbar und richtig so – kann aber eben auf Baden-Württemberg ausdrücklich nicht übertragen werden. Außerdem ging es bei dem o.g. Urteil nicht um eine Kleingartenanlage, sondern um ein sog. „Datschengrundstück“. Die Versorgungsleitungen einer Kleingartenanlage sind nicht auf „Einspeisen“ eingerichtet. Man möge sich vor allem auch klarmachen, dass die größten Strommengen am „Hochmittag“ anfallen – zu einer Zeit, während der sich, zumindest an Werktagen, nur sehr wenige verbrauchende Pächter auf den Parzellen aufhalten. Und leider lassen sich die wenigsten Elektrorasenmäher digital so steuern, wie viele Waschmaschinen. Ob sich die immer noch teuren Speicher bei dem üblicherweise geringen Stromverbrauch in einer Kleingartenparzelle rechnen, darf getrost bezweifelt werden. Und weiterdenkende Gartenfreunde werden hier auch die hinreichend bekannten sozialen und ökologischen Probleme der Rohstoffgewinnung mit einrechnen. Noch ein Hinweis zu den sogenannten Balkonsolaranlagen: Diese Anlagen eignen sich nicht für den sogenannten „Inselbetrieb“, da sie aus Sicherheitsgründen nur dann Strom einspeisen, wenn sie ans Netz angeschlossen sind, also an der Steckdose, in die sie eingesteckt sind, 230 Volt anliegen. Solche Anlagen könnten folglich nur betrieben werden, wenn die Parzelle ohnehin mit Netzstrom versorgt wird. Und da pro Haushalt (Stromzähler) nur eine Anlage betrieben werden darf und es in einer mit Strom versorgten Kleingartenanlage nur einen einzigen „offiziellen“ Stromzähler gibt, nämlich den Übergabezähler vom Netzbetreiber – die Parzellenstromzähler zur internen Verbrauchsmessung zählen hier nicht – dürfte in einer Kleingartenanlage nur eine (!) solche Anlage betrieben werden. Und diese wäre sicher am sinnvollsten am Vereinsheim installiert, da – wenn überhaupt in der Anlage – nur hier ständig durchlaufende Elektrogeräte wie Kühl- oder Gefriergeräte vorhanden sind und so die Anlage die höchste Effizienz und damit auch die maximale Einsparmöglichkeit leisten kann. Fördermöglichkeiten für die Erneuerung der anlageninternen Stromversorgungseinrichtungen gibt es momentan keine. Und wegen einer möglichen Erneuerung der Elektrizitätseinrichtungen müssen unverzichtbar folgende Punkte beachtet werden: Die Planung muss ausnahmslos immer einem Fachmann (eingetragener Meisterbetrieb) überlassen werden; sie sollte dem Energieversorger (Energielieferanten und Netzbetreiber!) zur Stellungnahme vor Baubeginn vorgelegt werden. Die Bauausführung darf nur durch sachkundige und unterwiesene Personen erfolgen; und die Inbetriebnahme nur nach Abnahme durch einen Fachmann (eingetragener Meisterbetrieb). Kurz gesagt: Der Meister macht’s. Das alles hat aber nichts mit der Erfüllung der Pflichten nach dem Marktstammdatenregister (für den Einspeisungsfall) zu tun. Diese müssen zwingend ebenfalls erfüllt werden.
Es mag durchaus sein, dass die vom Landesverband empfohlenen Regelungen über die Fotovoltaik kritisch hinterfragbar sein können. Wir sehen zu unseren Empfehlungen aber keine Alternative, zumal unter dem derzeitig geltenden Kleingartenrecht (an dem niemand von uns rütteln will, sonst treten wir eine Lawine los, die uns wie ein Tsunami überrollen wird…) und der herrschenden Auslegung eine Stromversorgung der Lauben ausdrücklich unzulässig ist. Ferner kann es bei Fragen der Energieversorgung und Energiesicherheit nicht um idealistisch wünschenswertes oder ideologisch gewolltes gehen, sondern nur um ökologisch und wirtschaftlich machbares: Kleingartenlauben als Stromerzeuger mit Einspeisung sind höchst riskant, verbrauchen im Verhältnis zu ihrem Nutzen auch mehr Rohstoffe als „professionelle Anlagen“ – und es ist durchaus fraglich, ob der Energieertrag und die dazugehörige Bilanz überhaupt immer den energetischen Herstellungsaufwand rechtfertigt. Hinzu kommt: Wir alle kennen Fälle, in denen kleine Ursachen (Kurzschluss, Brand im Verteilerkasten) große Wirkungen (Stromausfälle über den engeren Bereich hinaus) gehabt haben. Das kann keiner von uns verantworten. Ein höheres Brandlastrisiko durch falsch dimensionierte oder betriebene Elektroanlagen in Kleingartenanlagen kann – leider besser: wird – für die Zukunft eine vielfältige und spürbare Belastung sein. Auch dieser Problembereich ist für uns alle nur nachteilig. Und ganz sicher teuer. Hinzu kommt: Auch der Brand einer Kleingartenanlage ist eine enorme Belastung nicht nur für die Geldbeutel der Gartenfreunde, sondern für das gesamte Ökosystem. Auch sollten wir nicht vergessen: Die dunklen Solarpaneele heizen sich bei Sonnenlicht wesentlich schneller und stärker auf als sonst übliche Dacheindeckungen, von begrünten Dachflächen einmal ganz zu schweigen. Damit wird das Argument, Kleingartenanlagen würden sich positiv auf das Lokalklima auswirken, zumindest zu einem Teil ad absurdum geführt: Erwärmung wird unvermeidlich, schnellerer Wasserabfluss ist nicht auszuschließen. „Gewissensökologisch“ orientierte Gartenfreunde werden das eine oder andere Argument nicht gerne hören (was durchaus nachvollziehbar ist), sie sind aber fast immer sachlichen Überlegungen gegenüber aufgeschlossen und zu zielführenden Kompromissen bereit. „Profitorientierte“ Gartenfreunde werden da weitaus weniger sachlich, und noch weniger offen sein. Es geht aber stets um die Interessen der Gartengemeinschaft und der Allgemeinheit. Nicht alles, was grundsätzlich wünschenswert ist, ist tatsächlich machbar.
Ralf Bernd Herden, Vizepräsident Eigenheimer-Verband e.V.