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… wurde ein Rentner Opfer eines Anrufs von einem “falschen Polizeibeamten”. Der Senior übergab gutgläubig einem Mann einen Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe. Zuvor wurde ihm am Telefon eine Geschichte erzählt, die den Senior veranlasste, das Bargeld an eine ihm unbekannte Person zu übergeben.
Nach solchen Ereignissen oder Meldungen, welche leider immer häufiger auftreten, kann man nur immer wieder betonen:
Bei Anrufen den Hörer immer sofort auflegen, wenn:
Die Polizei/die Staatsanwaltschaften/die Gerichte rufen Sie wie alle anderen Behörden nicht mit verdeckter Rufnummer an. Trauen Sie aber auch der angezeigten Rufnummer nicht, lassen Sie sich im Zweifel Namen und Dienststelle nennen und rufen Sie über die im Telefonbuch angegebene/im Internet angegebene Dienststellenzentrale zurück.
Sprechen Sie bei verdächtigen Anrufen umgehend mit einer zuverlässigen Vertrauensperson. Bei erheblichen Zweifeln, Sorgen oder Ängsten: Wenden Sie sich direkt über die Notrufnummer an die Polizei. Dort wird Ihnen stets freundlich und vertrauenswürdig geholfen.
RA Ralf Bernd Herden, Vizepräsident Eigenheimer-Verband Deutschland e.V.