Vorsicht: Nicht Opfer eines Anrufs werden

… wurde ein Rentner Opfer eines Anrufs von einem “falschen Polizeibeamten”. Der Senior übergab gutgläubig einem Mann einen Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe. Zuvor wurde ihm am Telefon eine Geschichte erzählt, die den Senior veranlasste, das Bargeld an eine ihm unbekannte Person zu übergeben.        

Nach solchen Ereignissen oder Meldungen, welche leider immer häufiger auftreten, kann man nur immer wieder betonen:              

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge oder Wertgegenstände bitten.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Öffnen Sie unbekannten Personen niemals ihre Haus- und Wohnungstüren.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Beraten Sie sich immer zuerst mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie zuverlässig vertrauen können.


Bei Anrufen den Hörer immer sofort auflegen, wenn:      

  • Sie aufgefordert werden, das Telefonat und die Angelegenheit geheim zu halten.
  • Sie nicht mit Familienangehörigen/Freunden über die Sache sprechen sollen.
  • Sie schnelle Entscheidungen treffen sollen/über’s  Knie brechen sollen.
  • Sie Kontakt mit unbekannten Fremden aufnehmen sollen. 
  • Sie persönliche Daten, Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände usw. herausgeben sollen.


Die Polizei/die Staatsanwaltschaften/die Gerichte rufen Sie wie alle anderen Behörden nicht mit verdeckter Rufnummer an. Trauen Sie aber auch der angezeigten Rufnummer nicht, lassen Sie sich im Zweifel Namen und Dienststelle nennen und rufen Sie über die im Telefonbuch angegebene/im Internet angegebene Dienststellenzentrale zurück.       
Sprechen Sie bei verdächtigen Anrufen umgehend mit einer zuverlässigen Vertrauensperson. Bei erheblichen Zweifeln, Sorgen oder Ängsten: Wenden Sie sich direkt über die Notrufnummer an die Polizei. Dort wird Ihnen stets freundlich und vertrauenswürdig geholfen.       


RA Ralf Bernd Herden, Vizepräsident Eigenheimer-Verband Deutschland e.V.