Warum sind Kleingartenparzellen günstiger als Freizeitgrundstücke?

Ein Garten im Kleingartenverein kostet sehr viel weniger als ein vergleichbares Freizeitgrundstück. Diesen Vorteil gibt es aber nicht geschenkt, sondern die Pächter und Pächterinnen gehen dafür Verpflichtungen ein.   
Hier die drei Hauptgründe, warum eine Kleingartenparzelle güns­tiger ist und was die Pachtenden dafür tun müssen:  

  1. Die Stadt muss dem Verein Flächen sehr günstig zur Verfügung stellen. Dies aber nur, wenn der Verein ein Kleingartenverein im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist, das heißt: Die Pachtenden müssen Obst und Gemüse anbauen und sich an die Regeln halten.   
  2. Anfallende Arbeiten zu Pflege und Erhalt der gesamten Kleingartenanlage werden von den Pächterinnen und Pächtern in Eigenleistung selbst erledigt. Die Kosten dafür sind nicht vom Mitgliedsbeitrag bzw. der Pacht gedeckt, wie z.B. in einem Fitnessstudio, das heißt: Die Mitglieder müssen Gemeinschaftsarbeit leisten.   
  3. Viele Vereine erwirtschaften zusätzliches Geld aus Veranstaltungen wie z.B. Vereinsfesten oder Frühschoppen im Vereinsheim. Dieses Geld wird dringend benötigt, um die Mitgliedsbeiträge niedrig zu halten, das heißt: Die Mitglieder müssen sich z.B. bei solchen „Finanzierungsaktionen“ einbringen (Tätige Mithilfe im Verein).

Es ist seit längerem in allen Vereinen ein Trend zu beobachten, dass es immer schwieriger wird, Mitglieder für das „tätige Mitwirken“ im und für den Verein zu begeistern. Dabei ist vielen Mitgliedern nicht bewusst, dass die Vorteile, die ein Verein seinen Mitgliedern bietet, nur durch aktives Mitarbeiten im Verein möglich sind.
Es ist ein gesamtgesellschaftlicher Trend, dass Vereine zunehmend als reine Dienstleister gesehen werden: Man zahlt den Beitrag und als Gegenleistung steht einem die beworbene Leistung zu. 
Würde man gemeinnützige Vereine tatsächlich auf dieses Modell umstellen, würden die Beiträge explodieren. Viele müssten auf die Vorteile, die ihnen Vereine bieten, verzichten.  
Stellt man sich konkret einen Gartenverein nach dem Modell „Garten gegen Geld und keine weiteren Verpflichtungen“ vor, so müssten zusätzliche Betriebskosten erhoben werden für:  

  • Externe Verwaltung der Gärten/Pachtverträge (aktueller Stundensatz ca. 80 €)  
  • Externe Dienstleister, die die Gemeinschaftseinrichtungen in der Anlage (Wege, Rasenflächen, Hecken …) pflegen und instand halten (aktueller Stundensatz ca. 50 €)  


Rechnet man diese Aufwände auf die Pachtenden um, würde das in unserem Verein pro Parzelle zusätzliche Kosten von ca. 400 € im Jahr ergeben.   

Dazu käme, dass bei einem solchen Modell der Verein seine Gemeinnützigkeit nicht mehr rechtfertigen könnte, also die Pachtverträge nicht mehr durch das Bundeskleingartengesetz geschützt wären, und damit würden auch die dort garantierte Pachtpreisdeckelung sowie der weitgehende Kündigungsschutz wegfallen!    Zudem würde die Entschädigung bei Gartenaufgabe ohne Verein nicht mehr nach klaren Regeln ablaufen.   
Die Miete für ein vergleichbares Freizeitgrundstück beträgt in unserer Gegend aktuell ca. 150 € monatlich, auch im Winter. Es wären hier also jährlich mit weiteren Mehrkosten von ca. 1.600 € zu rechnen.   

Ein Garten nach dem Modell „Garten gegen Geld und keine weiteren Verpflichtungen“ würde damit pro Jahr ca. 2.000 € mehr kosten als eine von einem Kleingartenverein gepachtete Parzelle und wäre zudem leichter kündbar.  
Es mögen sich doch jede Pächterin und jeder Pächter überlegen, ob sie es nicht doch schaffen, für diese 2.000 € p.a. Ersparnis ein paar Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten, beim Vereinsfest mitzuhelfen und sich an die Gartenordnung, den Unterpachtvertrag und das Bundeskleingartengesetz zu halten.  

Holger Ströhle